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Satzung der Kolpingsfamilie Marienfeld

Jeder Verein benötigt eine Satzung, die den Zweck des Vereins offenlegt.

Bisher waren alle Kolpingsfamilien über eine zentrale Satzung eingebunden.

Durch rechtliche Änderungen ist jetzt aber jede Kolpingsfamilie verpflichtet, eine eigene Satzung zu haben.

Der Vorstand hat mit Hilfe eines Experten eine Satzung vorbereitet, die in einer außerordentlichen Mitglieder-Versammlung, zu der alle Mitglieder eingeladen waren, noch einmal in den wesentlichen Elementen vorgestellt.

Diese Versammlung fand am 28.04.2016 im Pfarrheim statt.

Die Satzung wurde bei der Abstimmung ohne Gegenstimmen angenommen.

Als Nächstes wurde die Satzung erst dem Diözösanverband und dann dem Bundesverband zur Genehmigung vorgelegt.

Nach der Zustimmung beider Gremien wurde die Gemeinnützigkeit beim Finanzamt Gütersloh beantragt. Auch erfolgte die zustimmung einige Zeit später.

Das bedeutet, dass die Kolpingsfamilie Marienfeld für Spenden an den Verein auch Spenden-Quittungen ausstellen darf.

Satzung der Kolpingsfamilie Marienfeld